Kinderreisepässe erforderlich!

Kinderreisepässe erforderlich! 1Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht zum Grenzübertritt.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Ă„nderung betroffenen Eltern rechtzeitig neue Reisedokumente fĂĽr die Kinder (ab Geburt!) bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente fĂĽr Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur VerfĂĽgung. Bei Reisen zu den Seychellen muss das Kinderreisedokument auch ein aktuelles Lichtbild enthalten.

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