Anspruch bei Verspätung oder anderen Flugmängeln

Anspruch bei Verspätung oder anderen Flugmängeln 1

Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union

Die “Fluggastrechte Verordnung” gibt Reisenden einen Anspruch auf pauschale Entschädigung bei Ausfall von Flügen, Flugverspätungen, Herabstufung in eine niedrigere Buchungsklasse (First auf Business, Business auf Premium Economy, Premium Economy auf Economy) oder Gepäckverlust. Bei eindeutigen Ansprüchen kann man ihn durch einen Anwalt am besten einholen lassen, weil dessen Kosten von der Fluggesellschaft zu tragen sind. In unklaren Fällen gibt es weitere Möglichkeiten.

Wenn Sie häufig fliegen sollten Sie sicherheitshalber die App „Flugärger“ aus dem App Store oder dem Google Store auf Ihrem Handy haben! Dort finden Sie ausführliche Informationen zu allen Problemen die bei Flugreisen auftauchen können.

Musterschreiben

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Ausgleichszahlung gegenüber der Fluggesellschaft selbst geltend machen möchten, können Sie das anliegende Musterschreiben benutzen. Es wurde von „vergleich.org“ angefertigt: musterbrief-flugverspaetung-dez-15 

Hilfe über das Internet

Die Stiftung Warentest hat sich im Februar 2012 mit dem Thema der Durchsetzung der Fluggastrechte gemäß der der “Fluggastrechteverordung der Europäischen Union” befasst. Sie empfiehlt sich gegebenfalls anhand folgender Webseiten Rat und Hilfe einzuholen:

www.flugrecht.de   /   www.flightright.de   /   www.fairplane.de   /   www.euclaim.de  /  www.claimflights.de

Die Dienstleister www.flight-refund.com und claimflights.de bieten zusätzlich an, die Forderung zu kaufen („Sofortentschädigung“) und das Risiko zu tragen. Er prüft die Aussicht eine Erstattung zu erhalten und bietet innerhalb von 48 Stunden den Ankauf der Forderung an. So bekommt man in eindeutigen Fällen schnell zwischen 50% und 70% des Entschädigungsbetrages.

Das Unternehmen vergleich.org hat mehrere Dienstleister geprüft. Das Ergebnis finden Sie hier: https://www.vergleich.org/flugverspaetung/

Darstellung der Fluggastrechte in Wikipedia

de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

3 Kommentare

  1. Avatar for Wolfgang Därr
    Wolfgang Därr

    Hier ein Artikel aus Spiegel Online zu diesem Thema

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    Flugverspätungen: Warum Vielflieger Millionen verschenken

    Von Sarah Sommer

    Vielflieger aus Deutschland sammeln wegen Flugverspätungen pro Jahr insgesamt Entschädigungsansprüche in Millionenhöhe. Doch fast keiner von ihnen fordert sie ein. Den Airlines ist das nur recht. Sie sträuben sich stur gegen Zahlungen.

    Business-Reisende und andere Vielflieger, die regelmäßig um die Welt jetten, kennen Verspätungen und gestrichene Flüge nur allzu gut. Stundenlanges Warten in Flughafenlounges und zusätzliche Hotelnächte gehören für sie zum Alltag. Laut einer Auswertung der Luftverkehrs-Organisation Eurocontrol starten rund 36 Prozent der Flüge an europäischen Flughäfen verspätet. Im Schnitt beträgt die Verzögerung etwa eine halbe Stunde.

    Rund ein Prozent der Verspätungen allerdings liegt bei mehr als zwei Stunden. Und wegen verpasster Anschlussflüge und anderer Unwägbarkeiten kommen Passagiere oft mit noch größeren Verspätungen an ihrem Ziel an. „Das gilt vor allem für Interkontinental-Flüge“, sagt Antje Harsdorff, eine auf Fluggastrechte spezialisierte Rechtsanwältin aus Frankfurt.

    Treffen Reisende mehr als drei Stunden zu spät am Ziel ein, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung – auch dann, wenn die ursprüngliche Verspätung am Abflugsort kürzer war. Je nach Länge der Flugstrecke stehen den Fluggästen dann 250 bis 600 Euro zu. Für Vielflieger können sich die Ansprüche übers Jahr schnell auf vierstellige Beträge summieren.

    Wer eine Entschädigung will, muss klagen

    „Den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben dabei die Geschäftsreisenden selbst, auch wenn die Firma den Flug bezahlt hat“, erklärt Rechtsanwältin Harsdorff. „Das ist vielen Reisenden gar nicht bewusst.“ Die Ansprüche verjähren zudem erst nach drei Jahren – wer es bisher versäumt hat, Ausgleichszahlungen einzufordern, könnte das also noch rückwirkend für Geschäftsreisen seit dem Jahr 2010 tun.

    Obwohl dieser Rechtsanspruch laut einer EU-Verordnung bereits seit dem Jahr 2005 besteht, beharrt kaum jemand darauf. Die EU-Kommission hat mehrere Studien zum Thema ausgewertet. Sie gab im Frühjahr 2013 bekannt: Nur ein Bruchteil der Passagiere hat ihnen zustehende Ausgleichszahlungen tatsächlich kassiert, nämlich zwei bis vier Prozent der Betroffenen.

    Hauptgrund dafür sind die Airlines. „Fluggesellschaften machen es denjenigen, die ihr Recht einfordern, so schwer wie möglich“, erklärt Jan Bartholl, auf Fluggastrechte spezialisierter Anwalt in Berlin. Würden tatsächlich alle Passagiere ihre Ansprüche einfordern, kämen jedes Jahr Zahlungen in Millionenhöhe auf sie zu.

    Auf Beschwerden von Passagieren folgt deshalb, wenn überhaupt, meist ein Standardschreiben, in dem die Airline auf „außergewöhnliche Umstände“ verweist, die zur Verspätung geführt hätten. Mit dieser Begründung verweigern sie die Zahlung. „Ohne Klage vor Gericht kommt in der Praxis niemand an das ihm zustehende Geld“, sagt Bartholl. „Und genau diese Botschaft wollen die Airlines mit ihrem Verhalten auch aussenden.“

    Vor Gericht ziehen fast nur Topmanager

    Die Abschreckungstaktik ist erfolgreich: „Die meisten Passagiere geben nach ein paar Beschwerdeschreiben auf, sie scheuen den Aufwand und die Kostenrisiken einer rechtliche Auseinandersetzung“, sagt Anwalt Bartholl. Die EU-Schätzung, dass zwei bis vier Prozent der Flugpassagiere die ihnen zustehende Entschädigung erhalten, hält Bartholl sogar für optimistisch. „Ich schätze, dass höchstens 0,2 Prozent der Betroffenen ihren Anspruch auch tatsächlich geltend machen. Und das bei rund zwölf Millionen betroffenen Passagieren jährlich in Europa.“

    Gerade Geschäftsreisende seien zurückhaltend, obwohl sie als Vielflieger häufig betroffen sind. Sie möchten keine unnötige Aufmerksamkeit bei ihrem Arbeitgeber auf sich ziehen. Bisweilen wollen Arbeitgeber auch selbst von den Entschädigungszahlungen profitieren – und lassen sich das Recht auf die Ausgleichszahlung von ihren Angestellten im Arbeitsvertrag abtreten.

    „Wenn Geschäftsreisende überhaupt den Weg vor Gericht gehen, dann sind es meist Geschäftsführer oder hochrangige Manager“, berichtet Bartholl. Sie klagten oft gar nicht an erster Stelle des Geldes wegen: „Das sind Typen, die sich über das dreiste Verhalten der Airlines ärgern. Die sagen: Das lasse ich mir nicht gefallen.“

    Ähnliche Erfahrungen hat auch Anwältin Harsdorff gemacht: „Die Attitüde der Ablehnungsschreiben stößt besonders den Vielfliegern auf, die etwa als Senator-Kunde sonst bei ihren Airlines einen VIP-Status genießen.“ Die Business-Kunden sind mehr Entgegenkommen von ihrer Fluggesellschaft gewöhnt. „Wenn die Airlines dann versuchen, die Leute mit einem 25-Euro-Gutschein abzuspeisen und das noch als Kulanz bezeichnen, werden viele Passagiere richtig sauer – und engagieren einen Anwalt.“

    Dienstleister übernehmen den Rechtstreit

    Flugreisende können sich mit solchen Problemen an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Ab dem1. November ist die Stelle auch für Fluggäste der zentrale Vermittler, nachdem sie zuvor nur für Kunden von Bussen, Bahnen und Schiffen zuständig war. Alle deutschen Fluggesellschaften haben sich angeschlossen.

    Neben der SÖP und Fachanwälten gibt es aber auch immer mehr spezialisierte Dienstleister auf dem Markt. Die wollen auch weniger selbstbewusste und finanzkräftige Flugpassagiere dazu bringen, ihr Recht einzuklagen: Firmen wie EU Claim und Fairplane bieten auf Online-Plattformen Datenbanken an, in denen Fluggäste mit ein paar Klicks überprüfen können, ob sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.

    in Online-Antrag genügt: Der Dienstleister übergibt den Fall dann an spezialisierte Anwälte, die gegen die Airlines klagen. Verliert der Dienstleister den Fall, entstehen für den Passagier – anders als beim Anwalt, wo mindestens die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung fällig wird – keine Kosten. Gewinnt der Dienstleister, behält er bis zu 30 Prozent der Entschädigung als Honorar ein.
    Noch sind die Portale nicht so populär, dass sie die abschreckende Wirkung der Fluggesellschaften mindern: EU Claim, einer der größten Anbieter, feierte kürzlich 5000 gewonnene Verfahren für deutsche Kunden. Insgesamt hat der Anbieter seit 2007 für europäische Flugpassagiere zehn Millionen Euro in 20.000 Verfahren erstritten. „Es ist ein mühsames Geschäft, die Fluggesellschaften wehren sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“, sagt Jan Rameken, Geschäftsführer der EU Claim Deutschland.

    Auch auf politischer Ebene kämpfen die Fluggesellschaften gegen die Ausgleichszahlungen. Ihre Lobbyarbeit zeigt Wirkung: Ein aktueller Reformvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass künftig erst ab fünf Stunden Verspätung eine Entschädigung fällig werden soll.

  2. Avatar for JeffH

    Ich kann zumindest bestätigen, das man unbürokratisch über https://www.claimflights.de seine Ansprüche gelten machen kann. Klar, wollen die auch etwas vom Kuchen ab haben. Allerdings habe ich lieber 75% von 100 in meiner Tasche als 100% von Null

    1. Avatar for Philipp Därr

      Interessant, ich habe es mal mit in den Artikel eingebaut

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