Illegaler Handel ist kein Kavaliersdelikt
âSeltene Wildtiere und Wildpflanze sind weltweit gefĂ€hrdet, auch durch illegalen Handelâ, erklĂ€rte UmweltstaatssekretĂ€r Stefan Birkner zum âTag des Artenschutzesâ am 03.MĂ€rz. âUrlauber, die Souvenirs kaufen, die aus seltenen wild lebenden Tieren und Pflanzen hergestellt sind, wissen oft nicht, was sie tun. Ganz zu schweigen vom Erwerb und der Einfuhr von seltenen lebenden geschĂŒtzten Tieren und Pflanzen.â JĂ€hrlich werden vom Zoll in Deutschland groĂe Mengen an âReisemitbringselâ beschlagnahmt. Allein in Niedersachsen waren es im vergangenen Jahr 117 lebende Wildtiere.
âIllegaler Handel ist kein Kavalierdeliktâ, betonte der StaatssekretĂ€r. âJeder, der entsprechende Kaufabsichten hegt, sollte sich vorher informieren.â Umfassende weltweite Artenkenntnisse haben die Fachleute des NLWKN, hier lagern zeitweilig die von den niedersĂ€chsischen Behörden eingezogenen Handelsobjekte. Die Artenschutz-Experten beraten, schulen und unterstĂŒtzen sowohl die Landkreise und Kommunen, aber auch die Staatsanwaltschaften, die Polizei und die Zollfahndung. Dieses effektive Zusammenspiel mit den Vollzugsbehörden vor Ort hat in den vergangenen 30 Jahren bewirkt, dass zum Beispiel der illegale Handel mit Greifvögeln, Papageien und heimischen Singvögeln stark eingedĂ€mmt werden konnte. In diesem Jahr wollen sich die Naturschutzbehörden verstĂ€rkt dem illegalen Handel mit Reptilien widmen.
âBeschlagnahmte oder eingezogene exotische Tiere werden zunĂ€chst in einigen der insgesamt 15 NiedersĂ€chsischen Betreuungsstationen aufgenommenâ, erlĂ€uterte Birkner. âSie werden dort von NaturschutzverbĂ€nden oder Privatpersonen betreut, ehrenamtlich und zum Teil rund um die Uhr. FĂŒr dieses herausragende Engagement bedanke ich mich herzlich.â Das NiedersĂ€chsische Ministerium fĂŒr Umwelt und Klimaschutz unterstĂŒtzt die Stationen jĂ€hrlich mit rund 500.000 Euro.
Sehr viele Tier- und Pflanzenarten sind seit Jahrzehnten durch den internationalen Handel weltweit in ihrem Bestand bedroht. 1973 wurde das Washingtoner Artenschutz-Ăbereinkommen (CITES) beschlossen, um diesem Ausverkauf wirksam entgegenzuwirken. Mittlerweile haben 172 Staaten das Ăbereinkommen unterzeichnet. Es wird auf ca. 5.000 Tierarten und etwa 28.000 Pflanzenarten angewendet. Nur mit Genehmigung des Bundesamtes fĂŒr Naturschutz ist es erlaubt, Exemplare dieser CITES-Arten und auch aus ihnen hergestellte Teile und Erzeugnisse nach Deutschland einzufĂŒhren. Immer neue Arten mĂŒssen auf Grund der Bedrohung durch den internationalen Handel in die CITES-Listen aufgenommen werden.
Wie der illegale Handel funktioniert
Der illegale Handel mit Papageien, Schildkröten, Affen, Orchideen oder Kakteen ist ein Milliarden-GeschĂ€ft. So liegt der Preis fĂŒr eine junge Strahlenschildkröte zurzeit bei etwa 1.500,- Euro. Im Ursprungsland Madagaskar werden wenige Dollar fĂŒr ein solches Tier bezahlt. Diese hohe Gewinnspanne ist die treibende Kraft, Wildtiere und Wildpflanzen aus den UrsprungslĂ€ndern zu schmuggeln, da finanzkrĂ€ftige Einzelpersonen um jeden Preis die letzten Exemplare aussterbender Tier- oder Pflanzenarten oder neu entdeckter Arten besitzen wollen. Einen groĂen Anteil am Ausverkauf dieser seltenen Tiere und Pflanzen haben Touristen mit Fernreisezielen.
Auch werden die illegal eingefĂŒhrten Tiere und Pflanzen inzwischen ĂŒber das Internet in den Verkehr gebracht. Das Handelsvolumen hat mittlerweile das des regulĂ€ren Handels ĂŒberstiegen. Dort hĂ€ufen sich in den letzten Jahren allerdings auch FĂ€lle von InternetkriminalitĂ€t. Es handelt sich dabei z. B. um Angebote von Papageien, jungen Affen und Schildkröten, die zu Preisen angeboten werden, die weit unter den ĂŒblichen Marktpreisen liegen. Die Angebote sind in schlechtem Deutsch verfasst, da die Texte mit einem Ăbersetzungsprogramm erstellt wurden. Alle Kontaktaufnahmen erfolgen per E-Mail. Die interessierten KĂ€ufer werden aufgefordert, oft mehrere hundert Euro Transportkosten zu zahlen. Die Tiere sind jedoch nicht existent und die KĂ€ufer werden betrogen.
Ein Bericht der BBC: