Unterrichtung gemäß §651a BGB und unsere Allgemeinen Reisebedingungen

Pauschalreise-Unterrichtung nach §651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Trauminsel Reisen, Maisie & Wolfgang Därr GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung von uns für unsere Gäste zusammengestellter Pauschalreisen. Trauminsel Reisen verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückerstattung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz bei der TourVERS-Inslovenzversicherung.

Sollte während Ihrer Reise ein Notfall eintreten, der nicht durch das gebuchte Hotel oder unsere lokale Vertretung (deren Kontaktdaten Sie in Ihren Reiseunterlagen erhalten) gelöst werden kann, melden Sie sich bitte unter der Email-Adresse notfall@trauminselreisen.de bei uns und kopieren Sie info@trauminselreisen.de mit ein. Telefonisch können Sie uns zu Bürozeiten unter +49 8152 9319 0 erreichen. Wenn Sie an den oben angegebenen Kontakten (Hotel, unsere lokale Agentur, E-Mail der Bürotelefon) nicht erfolgreich sind, können Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten unter +49 171 1093190 erreichen.

Alle weiteren Informationen gemäß der Pauschalreise-Richtlinie finden Sie in unseren AGB (siehe unten) und in unserer Webseite in den Landesinformationen zu Ihrem Reiseziel.


Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Gast den Abschluss eines Reisevertrages an. Wenn die Reise durchführbar ist, nehmen wir das Angebot an und informieren darüber durch Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung.

2. Bearbeitungsgebühren bei umfangreichen Rundreiseangeboten

In unseren Webseiten, in den Farbkatalogen und in den Preislisten sind Rundreisen beschrieben. Wenn individuell ausgearbeitete Reisevorschläge in schriftlicher Form gewünscht werden, nennen Sie uns bitte Ihre Reisewünsche (Zimmerwünsche, Flughafen, bevorzugte Fluggesellschaften, Namen der Reisenden, Alter usw.) so genau wie möglich. Wir erarbeiten dann einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reisevorschlag, buchen die Langstreckenflüge auf "Option" und prüfen, ob der Reiseablauf zum Zeitpunkt der Angebotserstellung durchführbar ist.

Hierfür ist vorab eine Bearbeitungsgebühr von 75 € (Abbuchungsgenehmigung, Überweisung) zu bezahlen. Bei Buchung der Rundreise wird die Bearbeitungsgebühr wie eine Anzahlung auf den Reisepreis angerechnet. Wird die Rundreise nicht gebucht, verbleibt die Gebühr bei Trauminsel Reisen.

3. Bezahlung der Reise

Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein werden 20% des Reisepreises innerhalb einer Woche als Anzahlung fällig. Die Restzahlung überweisen Sie bitte 30 Tage vor Reiseantritt auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten.

4. Von Trauminsel Reisen geschuldete Leistungen

Der Umfang von Trauminsel Reisen geschuldeter Reiseleistungen bestimmt sich aus den Angaben im Reiseprospekt und darüber hinausgehenden Zusagen unserer Mitarbeiter(innen).

5. Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein)

Ab Zugang der Anzahlung bei Trauminsel Reisen besteht automatisch eine Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein, Insolvenzversicherung) für vom Gast geleistete Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung oder zusätzlich erforderlich werdende Aufwendungen) bei dem auf Kundengeldabsicherung spezialisierten Unternehmem TourVers.

6. Änderungen von Preis oder Leistung

Preisänderungen

Zum Ausgleich gestiegener Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge), Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren) oder wesentlicher Änderungen von Währungsparitäten erlaubt das Reiserecht Vertragsanpassungen auch nach Rechnungsstellung. Sie dürfen bis 21 Tage vor Reiseantritt dem Reisenden zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Wenn sich die Kosten seit der Buchung aus oben genannten Gründen wesentlich gemindert haben, hat der Reisende das Recht eine Senkung des Reisepreises zu verlangen. 

Leistungsänderungen

Änderungen von Reiseleistungen sind nach Abschluss des Reisevertrages zulässig, wenn es sich um unwesentliche Teile der Reise handelt oder wenn sie vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und notwendig sind. Sich aus solchen Änderungen ergebende Preissenkungen werden erstattet, Erhöhungen können in Rechnung gestellt werden.

7. Gebuchte Reise wird nicht angetreten

Umbuchung

Die Umbuchung des Reisetermins ist ein Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) verbunden mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung zu einer anderen Reise.

Werden innerhalb des gebuchten Reisezeitraumes einzelne Leistungen umgebucht wird das im Rahmen des Möglichen von Trauminsel Reisen durchgeführt. Pro Reisenden wird dafür eine Umbuchungsgebühr von 150 € fällig und es werden die Kosten in Rechnung gestellt, die im Zusammenhang mit der Umbuchung (z.B. Kosten der Stornierung einzelner Reiseleistungen) entstehen.

Kann ein Gast nicht reisen und nennt eine "Ersatzperson" wird Trauminsel Reisen die erforderlichen Umbuchungen durchführen. Dadurch entstehende Kosten sind vom ursprünglichen Gast oder der von ihm benannten Ersatzperson zu begleichen.

Rücktritt von einer gebuchten Reise (Storno)

Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, kann Trauminsel Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen in Rechnung stellen.

8. Rücktrittskosten

Pauschalierte Rücktrittskosten+

Eine Reise gilt als an dem Werktag (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) storniert, an dem uns die Rücktrittserklärung vor 12 Uhr zugeht. 

  • Stornierung vor oder am 40. Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 20% des Reisepreises
  • danach bis 30 Tage vor Reiseantritt 30%
  • danach bis 10 Tage vor Reiseantritt 50%
  • danach bis 2 Tage vor Reiseantritt 80%
  • danach 95% des Reisepreises
Konkrete Berechnung der Rücktrittskosten auf Wunsch des Gastes oder auf Wunsch von Trauminsel Reisen

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann sowohl der Gast als auch der Veranstalter verlangen, dass ausnahmsweise anhand der konkret anfallenden Rückrittskosten abgerechnet wird. Die Berechnungen und Nachweise dieser Kosten sind von der Partei zu erbringen, die eine konkrete Kostenberechnung wünscht.

Die konkreten Rücktrittskosten setzen sich zusammen aus:

  • Kosten, die der Veranstalter den Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen und anderes) vertraglich schuldet und
  • Eigenkosten des Veranstalters (Lohnkosten, Mieten, Materialverbrauch, Kommunikationskosten, Soft- und Hardwarekosten, Porto usw.). Da sie nicht im Einzelnen nachweisbar sind, werden sie pauschal mit 25% des Reisepreises angesetzt, egal wie lange vor dem Reisedatum die Stornierung erfolgt. 
Kündigung nach Reiseantritt

Der Gast kann den Reisevertrag kostenfrei kündigen, wenn ein Reisemangel die Reise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter oder dessen lokale Vertretung nach Ablauf einer angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe leisten.

9. Absicherung der Rücktrittskosten

Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung entweder anhand von Versicherungsformularen, die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zusenden oder Sie buchen die Versicherung online selbst.

Hier können Sie auswählen bei welcher Versicherung Sie abschließen möchten. Manche Rücktrittsversicherungen bieten nicht nur bei Erkrankung umfangreiche Kostenerstattungen, sondern auch bei unerwarteter Schwangerschaft oder Arbeitsplatzverlust. Die enthaltenen Leistungen können individuell bestimmt werden.

Klicken Sie Hanse Merkur oder Allianz Travel und wählen Sie in welchem Umfang Sie sich versichern möchten.

10. Ersatzansprüche

Mängelrüge

Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, Mietwagenfirma oder ähnliche) zu rügen und diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Wird der gerügte Mangel vom Leistungsträger (Hotel, Mietwagen, Yachtcharter usw.) nicht beseitigt, muss der Gast den Mangel bei der örtlichen Vertretung von Trauminsel Reisen oder am Firmensitz selbst anzeigen und Abhilfe durch gleich- oder höherwertigen Ersatz verlangen.

Anmeldung von Ersatzforderungen

Will der Gast Trauminsel Reisen auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise in Anspruch nehmen, muss er die Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter anmelden. Leistungsträger (Hotels, Mietwagenunternehmen, Fluggesellschaften usw.), örtliche Reiseleitungen oder örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.

Verjährung

Ansprüche aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an welchem Trauminsel Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.

11. Abhilfeverlangen und Abhilfe durch Trauminsel Reisen

Werden Reiseleistungen von Trauminsel Reisen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen. Trauminsel Reisen muss Abhilfe durch mindestens gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Der Gast kann die angebotene Abhilfe ablehnen, wenn diese unzumutbar ist und der Reisemangel bewusst und wider Treu und Glauben von Trauminsel Reisen herbeigeführt wurde. Er kann das Abhilfeangebot auch ablehnen, wenn es eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Trauminsel Reisen kann Abhilfe nur verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. In diesem Fall hat der Gast Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Minderung gemäß den Regeln des Reiserechts in §§ 651ff BGB.

12. Haftung

Haftung des Luftfrachtführers

Kommt Trauminsel Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montreal und anderen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers (Fluggesellschaft oder Veranstalter) bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Minderungsansprüche nach dem Reiserecht des BGB sind davon nicht berührt.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Trauminsel Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird für Sachschäden auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Trauminsel Reisen für einen Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Haftung für Fremdleistungen

Trauminsel Reisen haftet nicht für die Korrektheit von Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen usw.) und für Leistungen, die vor Ort bei Dritten zusätzlich gebucht werden.