AGB

Pauschalreise-Unterrichtung nach §651a BGB

Wenn Sie eine Kombination von mehreren Reiseleistungen (Hotel & Flug & Transfers) bei uns buchen, ist das eine Pauschalreise, für die die Regelungen der EU-Richtlinie 2015/2302 gelten. Trauminsel Reisen, Maisie & Wolfgang Därr GmbH, ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise verantwortlich und verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung bei der TourVERS-Inslovenzversicherung. 

Sollte während Ihrer Reise ein Notfall eintreten, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr Hotel und an unsere lokale Vertretung, die wir beauftragt haben, Ihnen in Notfällen beizustehen. Deren Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Wenn das ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, melden Sie sich bitte unter den Email-Adressen notfall@trauminselreisen.de und info@trauminselreisen.de oder telefonisch +49 8152 9319 0. Wenn Sie auch auf diesen Wegen keine Hilfe erhalten (Wochenende, Feiertag), können Sie uns in dringenden Fällen auch unter unserer Notfallnummer +49 171 1093190 telefonisch erreichen.

Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB (siehe unten) und auf unserer Webseite.


Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Wir prüfen, ob die Reise wunschgemäß ist, und nehmen das Angebot dann an und informieren Sie mit einer schriftlichen Reisebestätigung mit Rechnung.

2. Umfangreiche Reiseanfragen

In unseren Webseiten, in den Farbkatalogen und in den Preislisten sind Rundreisen beschrieben, die so oder in abgeänderter Form gebucht werden können. Wenn Sie umfangreiche Reisevorschläge wünschen, nennen Sie uns bitte alle erforderlichen Details (Hotels, Zimmerkategorien, Flugzeiten und bevorzugte Fluggesellschaften, Reisetermine, Namen aller Reisenden und deren Alter usw.). Wir erarbeiten dann einen auf Ihre Wünsche abgestimmten, individuellen Reisevorschlag und buchen die Langstreckenflüge zur Sicherheit auf „Option“. 

Wenn Sie sich sehr umfangreiche Angebote ausarbeiten lassen, die Reise letztlich aber nicht buchen, behalten wir uns vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

3. Bezahlung der Reise

Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Restzahlung überweisen Sie bitte spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten.

4. Von Trauminsel Reisen geschuldete Leistungen

Der Umfang von Trauminsel-Reisen geschuldeter Reiseleistungen bestimmt sich aus den Angaben im Reiseprospekt und darüber hinausgehenden, schriftlichen  Zusagen unserer Mitarbeiter(innen).

5. Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein)

Ab Zugang der Anzahlung bei Trauminsel Reisen besteht bei TourVers eine Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein, Insolvenzversicherung) für alle vom Gast geleisteten Zahlungen.

6. Änderungen von Preis oder Leistung

Preisänderungen

Sollten im Pauschalreisepaket Leistungen enthalten sein, deren Kosten sich zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt wesentlich erhöhen oder verringern, können beide Vertragsparteien spätestens 21 Tage vor Reiseantritt eine angemessene Preisanpassung verlangen. Dazu gehören unter anderem wesentliche Veränderungen von Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren oder Währungsparitäten. 

Leistungsänderungen

Der Veranstalter darf unwesentliche Teilleistungen der gebuchten Reise nachträglich ändern, wenn sie notwendig sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Wenn sich dadurch Preisminderungen ergeben, müssen sie vom Veranstalter erstattet werden. Erhöhungen dürfen in Rechnung gestellt werden. 

7. Gebuchte Reise wird nicht angetreten

Umbuchung

Die Umbuchung des Reisetermins ist ein Rücktritt vom Reisevertrag (Storno), verbunden mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung zu einer anderen Reise.

Werden innerhalb des gebuchten Reisezeitraumes einzelne Leistungen umgebucht, wird das im Rahmen des Möglichen von Trauminsel Reisen durchgeführt. Pro Reisendem wird dafür eine Umbuchungsgebühr von 150 € fällig und es werden die Kosten in Rechnung gestellt, die durch die Umbuchung (z. B. Kosten der Stornierung einzelner Reiseleistungen) entstehen.

Kann ein Gast nicht reisen und nennt eine „Ersatzperson“, wird Trauminsel Reisen die erforderlichen Umbuchungen durchführen. Dadurch entstehende Kosten sind vom ursprünglichen Gast oder der von ihm benannten Ersatzperson zu begleichen.

Rücktritt von einer gebuchten Reise (Storno)

Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, kann Trauminsel Reisen angemessenen Ersatz für die eigenen Dienstleistungen und die bereits bezahlten Leistungen anderer Leistungsträger (Hotels, Fluggesellschaften ua.) in Rechnung stellen.

8. Rücktrittskosten

Pauschalierte Rücktrittskosten

Eine Reise ist an dem Tag und am Ende der Stunde storniert, zu der uns die Stornierungserklärung zugeht. Wird die Stornierung nach 17 Uhr eines Arbeitstages (Montag bis Freitag) oder an einem staatlichen Feiertag, einem Samstag oder Sonntag bei uns zugestellt, gilt sie um 10 Uhr des darauffolgenden Arbeitstages als wirksam storniert.

  • Stornierung mehr als 40 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
  • Stornierung 40 bis 20 Tage vor Reiseantritt: 40 %
  • Stornierung 20 bis 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %
  • Stornierung 10 bis 5 Tage vor Reiseantritt: 80 %
  • Stornierung weniger als 5 Tage vor Reiseantritt: 95 %
Konkrete Berechnung der Rücktrittskosten auf Wunsch des Gastes oder auf Wunsch von Trauminsel Reisen

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann sowohl der Gast als auch der Veranstalter verlangen, dass nicht die Pauschale, sondern die konkret anfallenden Rücktrittskosten in Rechnung gestellt werden. Die Nachweise dieser Kosten sind von der Partei zu erbringen, die eine konkrete Kostenberechnung wünscht.

Die konkreten Rücktrittskosten setzen sich zusammen aus

  • den Kosten, die der Veranstalter den Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen und anderen) vertraglich schuldet 
  • zuzüglich der Eigenkosten des Veranstalters (Lohnkosten, Mieten, Materialverbrauch, Kommunikation, Soft- und Hardware, Porto usw.). 

    Da der Nachweis der Eigenkosten für eine einzelne Buchung nicht möglich ist, werden sie pauschaliert und mit 25 % des Reisepreises berechnet.

Kostenfreie Kündigung nach Reiseantritt

Der Gast kann den Reisevertrag nach Reiseantritt kostenfrei kündigen, wenn ein Reisemangel die Reise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter oder dessen lokale Vertretung nach Ablauf einer angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe leistet.

9. Absicherung der Rücktrittskosten

Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung entweder anhand von Versicherungsformularen, die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zusenden, oder Sie buchen die Versicherung online selbst.

Hier können Sie auswählen, bei welcher Versicherung Sie abschließen möchten. Manche Rücktrittsversicherungen bieten nicht nur bei Erkrankung umfangreiche Kostenerstattungen, sondern auch bei unerwarteter Schwangerschaft oder Arbeitsplatzverlust. Die enthaltenen Leistungen können individuell bestimmt werden.

Klicken Sie Hanse Merkur oder Allianz Travel und wählen Sie, in welchem Umfang Sie sich versichern möchten.

10. Ersatzansprüche

Mängelrüge

Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, Mietwagenfirma oder Ähnlichem) zu rügen und diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Wird der gerügte Mangel vom Leistungsträger (Hotel, Mietwagen, Yachtcharter usw.) nicht beseitigt, muss der Gast den Mangel bei der örtlichen Vertretung von Trauminsel Reisen oder am Firmensitz selbst anzeigen und Abhilfe durch gleich- oder höherwertigen Ersatz verlangen.

Anmeldung von Ersatzforderungen

Will der Gast Trauminsel Reisen auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise in Anspruch nehmen, muss er die Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter anmelden. Leistungsträger (Hotels, Mietwagenunternehmen, Fluggesellschaften usw.), örtliche Reiseleitungen oder örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.

Verjährung

Ansprüche aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an welchem Trauminsel Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.

11. Abhilfeverlangen und Abhilfe durch Trauminsel Reisen

Werden Reiseleistungen von Trauminsel Reisen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen. Trauminsel Reisen muss Abhilfe durch mindestens gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Der Gast kann die angebotene Abhilfe ablehnen, wenn diese unzumutbar ist und der Reisemangel bewusst und wider Treu und Glauben von Trauminsel Reisen herbeigeführt wurde. Er kann das Abhilfeangebot auch ablehnen, wenn es eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Trauminsel Reisen kann Abhilfe nur verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. In diesem Fall hat der Gast Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Minderung gemäß den Regeln des Reiserechts in §§ 651 ff.

12. Haftung

Haftung des Luftfrachtführers

Kommt Trauminsel Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montreal und anderen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers (Fluggesellschaft oder Veranstalter) bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Minderungsansprüche nach dem Reiserecht des BGB sind davon nicht berührt.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Trauminsel Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird für Sachschäden auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Trauminsel Reisen für einen Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Haftung für Fremdleistungen

Trauminsel Reisen haftet nicht für die Korrektheit von Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen usw.), und für Leistungen, die vor Ort bei Dritten zusätzlich gebucht werden.

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