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Allgemeine Reisebedingungen

In unserer Preisliste finden Sie Auszüge und ergänzende Hinweise zum Buchungsablauf und zu den allgemeinen Reisebedingungen. Sollten dortige Bestimmungen den hier folgenden Bestimmungen widersprechen, gelten die folgenden Regelungen.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Gast den Abschluss eines Reisevertrages an. Wenn die Reise durchführbar ist, nehmen wir das Angebot an und informieren darüber durch Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung.

2. Bearbeitungsgebühren

Umfangreiche Rundreiseangebote: In unseren Webseiten, in den Farbkatalogen und in den Preislisten sind Rundreisen beschrieben. Wir erstellen auch gerne ein individuelles Rundreiseprogramm. Wenn weitere Vorschläge in schriftlicher Form gewünscht werden, bitten wir vorab um eine Bearbeitungsgebühr von 75 € (Scheck, Abbuchungsgenehmigung, Überweisung, Bargeld). Bei Buchung der Rundreise wird die Bearbeitungsgebühr wie eine Anzahlung auf den Reisepreis angerechnet. Wird die Rundreise nicht gebucht, verbleibt die Gebühr bei Trauminsel Reisen. Nennen Sie uns Ihre Reisewünsche (Zimmerwünsche, Flughafen, bevorzugte Fluggesellschaften, Namen der Reisenden, Alter, usw.) so genau wie möglich. Wir erarbeiten dann einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten, individuellen Reisevorschlag, buchen die Langstreckenflüge auf "Option" und prüfen, ob der Reiseablauf zum Zeitpunkt der Angebotserstellung durchführbar ist.

Nur Hotel Buchungen: Für Reisebuchungen ohne Langstreckenflüge ("Nur Hotel") wird eine Bearbeitungsgebühr von 75 € pro Person berechnet. Diese wird automatisch bei "Nur Hotel" - Buchung mit oder ohne Transfers in Rechnung gestellt.

3. Bezahlung der Reise

Anzahlung
Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein sind 20% des Reisepreises innerhalb einer Woche als Anzahlung auf eines der auf dem Briefbogen von Trauminsel Reisen angegebenen Konten zu überweisen.

Aushändigung der Reisedokumente Zug um Zug gegen Bezahlung
Die Restzahlung ist spätestens bei der persönlichen Abholung der Reisedokumente bei Trauminsel Reisen zu leisten.

Übersendung der Reisedokumente per Post
Wenn die Übersendung der Reisedokumente per Post gewünscht wird, ist die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf eines der auf dem Briefbogen von Trauminsel Reisen angegebenen Konten zu überweisen.

Verspätete Zahlung
Aufgrund verspäteter Zahlung entstehende Kosten (z.B. für Hinterlegung der Reisedokumente am Flughafen, für Eilzustellung usw.) können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

4. Von Trauminsel Reisen geschuldete Leistungen

Der Umfang der von Trauminsel Reisen geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich aus den Angaben im Reiseprospekt (Hauptkatalog mit Preis- und Informationsteil) und darüber hinausgehenden Zusagen. Aus Beweisgründen ist es sinnvoll, wenn Sie sich Zusagen schriftlich bestätigen lassen, sofern sie über Angaben in Katalog oder Preisliste hinaus gehen.

5. Versicherungen

Ab Zugang der Anzahlung bei Trauminsel Reisen besteht automatisch eine Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein, Insolvenzversicherung) für vom Gast geleistete Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung oder zusätzlich erforderlich werdende Aufwendungen). Weitere Reiseversicherungen (Rücktrittsversicherung, Krankenversicherung, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung) siehe Nr. 8 der AGB.

6. Änderungen von Preis oder Leistung

Preisänderungen

Zum Ausgleich gestiegener Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge), Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren) oder wesentlicher Änderungen von Währungsparitäten erlaubt das Reiserecht Vertragsanpassungen nach Rechnungsstellung, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sie dürfen bis 21 Tage vor Reiseantritt dem Reisenden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Wir nehmen solche Berechnungen in der Regel im Februar für Reisen in der Sommersaison (Mai bis Oktober) und im August für Reisen in der Wintersaison (November bis April) vor. Grundlage der Neuberechnung sind die in diesen Monaten vorliegenden Preise für die bevorstehende Reisesaison wie sie in der Webseite veröffentlicht sind.

Wenn uns der Reisepreis aufgrund sehr frühzeitiger Buchung noch nicht vorliegt, weisen wir in der Beratung und der Rechnung darauf hin und berechnen den endgültigen Reisepreis sobald dieser feststeht. In diesem Fall  kann der Gast bei einer Preiserhöhung von über 10 % kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Leistungsänderungen

Änderungen von Reiseleistungen sind nach Abschluss des Reisevertrages zulässig, wenn es sich um unwesentliche Teile der Reise handelt oder wenn sie notwendig sind und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Sich aus solchen Änderungen ergebende Preissenkungen werden erstattet, Erhöhungen können in Rechnung gestellt werden.

7. Gebuchte Reise wird nicht angetreten

Stellen einer Ersatzperson
Wenn ein Gast trotz fester Buchung nicht reisen kann, ist es ihm gestattet, eine Ersatzperson zu benennen. In diesem Fall fallen keine Storno- oder Umbuchungsgebühren an. Manche Linienfluggesellschaften erlauben jedoch keine Änderung des einmal gebuchten Namens. In diesem Fall ist es nur möglich, eine Ersatzperson an Stelle der ursprünglichen Person zu setzen, wenn der Flug nicht ausgebucht ist und die Ersatzperson neu gebucht werden kann. Bei erfolgreichem "Ersetzen" eines Reisegastes wird pro Person eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro berechnet. Kann der Reisende keine Ersatzperson stellen, muss die Reise nach den üblichen Regeln storniert werden.

Umbuchung durch den Gast
Die Umbuchung des Reisetermins ist ein Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) verbunden mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung zu einer anderen Reise. Umbuchungswünsche des Gastes innerhalb des gebuchten Reisezeitraums werden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 100 Euro pro Erwachsenem (höchstens 250 Euro pro Buchung) berücksichtigt sofern dies möglich ist. Wenn Hotels, Flüge oder andere gebuchte Leistungen für die Umbuchung storniert werden müssen, berechnet Trauminsel Reisen deren an Trauminsel Reisen berechnete Stornogebühren an die Gäste weiter. Im Übrigen gelten die allgemeinen Rücktrittsbedingungen (siehe unten).

Rücktritt von einer gebuchten Reise (Storno)
Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, kann Trauminsel Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen in Form einer Pauschale in Rechnung stellen. Anstelle der Pauschalen kann Trauminsel Reisen auch die tatsächlich entstandenen Rücktrittskosten (Eigenkosten zuzüglich Stornokosten, die an Leistungsträger bezahlt werden müssen) in Rechnung stellen.

Die pauschalierten Rücktrittskosten lauten wie folgt:

Stornierung

  • vor oder am 30. Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 20 % des Reisepreises;
  • vor oder am 14. Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 35 % des Reisepreises;
  • vor oder am 7. Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 50 % des Reisepreises;
  • ab dem 6. Tag bis zum 2. Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 75 % des Reisepreises;
  • danach 100 % des Reisepreises abzüglich der den Leistungsträgern und dem Veranstalter durch den Rücktritt erspart bleibenden Aufwendungen.

Eine Reise gilt als an dem Arbeitstag (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) storniert, an dem uns die Rücktrittserklärung vor 18 Uhr zugeht. Aus Beweisgründen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären - am besten per Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich per Fax.

Konkrete Berechnung der Rücktrittskosten
Anstelle der Berechnung der Pauschalen kann sowohl der Gast als auch der Veranstalter die konkrete Berechnung der Rücktrittskosten (Eigenkosten des Veranstalters zuzüglich der von ihm vertraglich den Leistungsträgern geschuldeten Rücktrittskosten) verlangen. Die Berechnung und der Nachweis dieser Kosten obliegt der Partei, die die konkrete Kostenberechnung wünscht.

Kündigung nach Reiseantritt
Der Gast kann den Reisevertrag auch nach Reiseantritt kostenfrei kündigen, wenn ein Reisemangel die Reise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter oder dessen lokale Vertretung nach Ablauf einer angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe leisten.

8. Rücktrittskostenerstattung

Rücktrittskostenerstattung durch Trauminsel Reisen

Ohne Einschaltung einer Versicherung erstattet Trauminsel Reisen anfallende Rücktrittskosten abzüglich 20 % Selbstbehalt

  • wenn ein Aufschlag von 1 % auf den Reisepreis mindestens aber 20 € pro Reisendem bezahlt wird und
  • wenn ein Reisender oder ein mitgebuchter Mitreisender aus Krankheitsgründen die Reise nicht antreten kann und
  • wenn die Rücktrittserklärung nicht später als 4 Tage vor dem Tag des Reiseanritts bei Trauminsel Reisen eingeht

Erforderlich ist eine Bestätigung eines Arztes, dass eine krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit eines mitgebuchten Reiseteilnehmers besteht die zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar war. Wenn Sie von unserem Erstattungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, stellen wir den Aufschlag von 1 % des Reisepreises nicht in Rechnung.

Bitte geben Sie bei der Buchung Bescheid, ob wir mit oder ohne Erstattungsanspruch berechnen sollen.

Rücktrittskostenerstattung durch eine Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung über unsere Webseite (www.trauminselreisen.de / Link "AGB; Buchung & Preise" - Link "Versicherungen buchen") oder anhand der Versicherungsformulare die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung und Rechnung zusenden. Rücktrittsversicherungen bieten umfangreiche Kostenerstattungen (kurzfristiger Rücktritt, unerwartete Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust, Krankenrücktransport und vieles mehr). Die Prämien liegen zwischen 2,5% und 5 % des Reisepreises. Bitte beachten Sie, dass Rücktrittsversicherungen in zeitlichem Zusammenhang mit der Reisebuchung abgeschlossen werden müssen. Die Termine liegen bei verschiedenen Versicherungen unterschiedlich. Näheres finden Sie in den Bedingungen der Versicherer.

9. Ersatzansprüche

Mängelrüge
Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften, sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, Mietwagenfirma oder ähnliche) zu rügen und diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Wird der gerügte Mangel vom Leistungsträger (Hotel, Mietwagen, Yachtcharter usw.) nicht beseitigt, muss der Gast den Mangel bei der örtlichen Vertretung von Trauminsel Reisen oder am Firmensitz selbst anzeigen und Abhilfe durch gleich- oder höherwertigen Ersatz verlangen.

Anmeldung von Ersatzforderungen
Will der Gast Trauminsel Reisen auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise in Anspruch nehmen, muss er die Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter anmelden. Leistungsträger (Hotels, Mietwagenunternehmen, Fluggesellschaften usw.), örtliche Reiseleitungen oder örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.

Verjährung
Ansprüche aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an welchem Trauminsel Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.

10. Abhilfeverlangen und Abhilfe durch Trauminsel Reisen

Werden Reiseleistungen von Trauminsel Reisen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen. Trauminsel Reisen muss Abhilfe durch mindestens gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Der Gast kann die angebotene Abhilfe ablehnen, wenn diese unzumutbar ist und der Reisemangel bewusst und wider Treu und Glauben von Trauminsel Reisen herbeigeführt wurde. Er kann das Abhilfeangebot auch ablehnen, wenn es eine unzulässige Vertragsänderung darstellt.Trauminsel Reisen kann Abhilfe nur verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. In diesem Fall hat der Gast Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Minderung gemäß den Regeln des Reiserechts in §§ 651ff BGB.

11. Haftung

Haftung des Luftfrachtführers
Kommt Trauminsel Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montreal und anderen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers (Fluggesellschaft oder Veranstalter) bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Minderungsansprüche nach dem Reiserecht des BGB sind davon nicht berührt.

Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Trauminsel Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird für Sachschäden auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Trauminsel Reisen für einen Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Haftung für Fremdleistungen
Trauminsel Reisen haftet nicht für die Korrektheit von Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und für Leistungen, die vor Ort bei Dritten zusätzlich gebucht werden.